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- BERG TECTOOL GmbH
Die Firma hat ihren Sitz in Köln, Deutschland
Die Botschaft des Händlers
Aufbauend auf über 50 Jahre Tradition, entwickeln und produzieren wir Bauwerkzeuge und Elektrowerkzeuge für das Baufachhandwerk. BERG TECTOOL ist seit vielen Jahren ein Qualitätsbegriff für unterschiedlichste Gewerke wie Fliesenleger, Gipser, Maler, Maurer und Trockenbauer. Besondere Kompetenz haben wir uns mit verschiedenen Produkten erarbeitet. Die stetige Weiterentwicklung unserer Produkte lässt uns auf die Besonderheiten des Marktes schnell reagieren. Qualität, Zuverlässigkeit und kundenspezifische Flexibilität sind für uns die wesentlichen Eigenschaften nach denen wir arbeiten.
Verkaufsbedingungen
Bestellungen mit einem Warenwert über 150 € werden kostenlos zugestellt. Bei einem Warenwert unter 150 € berechnen wir lediglich eine Transportkostenpauschale von 7,90 €. Für unsere Akku-Schubkarre 19029 fallen Frachtkosten in Höhe von 35 € an. Der Artikel 19012 wird mit einer Frachtgebühr von 69 € berechnet. Für alle nachfolgenden Artikel wird zusätzlich zu den bereits berechneten Frachtkosten ein Aufschlag von 6,90 € erhoben. Dies liegt daran, dass diese Artikel aufgrund ihrer sperrigen Beschaffenheit einen erhöhten Transportaufwand erfordern. Die betroffenen Artikel sind: Fliesenschneidemaschine BTC 1250 Hartmetallschaber (45020, 45070, 45040, 45013, 45063, 45016, 45026, 45006) Stoßschaber (45250, 45251, 45260, 45261, 45270, 45271) Führungsschiene FS 1400 (19019) Teillieferungen, die nach Vereinbarung erfolgen, sind immer versandkostenfrei. Bitte beachten Sie, dass kein Versand an Baustellen möglich ist.
Bestellungen mit einem Warenwert über 150 € werden kostenlos zugestellt. Bei einem Warenwert unter 150 € berechnen wir lediglich eine Transportkostenpauschale von 7,90 €. Für unsere Akku-Schubkarre 19029 fallen Frachtkosten in Höhe von 35 € an. Der Artikel 19012 wird mit einer Frachtgebühr von 69 € berechnet. Da der Artikel 87257 in 2 Paketen geliefert wird, fallen hier Frachtkosten in Höhe von 19,80 € an. Für alle nachfolgenden Artikel wird zusätzlich zu den bereits berechneten Frachtkosten ein Aufschlag von 6,90 € erhoben. Dies liegt daran, dass diese Artikel aufgrund ihrer sperrigen Beschaffenheit einen erhöhten Transportaufwand erfordern. Die betroffenen Artikel sind: Fliesenschneidemaschine BTC 1250 Hartmetallschaber (45020, 45070, 45040, 45013, 45063, 45016, 45026, 45006) Stoßschaber (45250, 45251, 45260, 45261, 45270, 45271) Führungsschiene FS 1400 (19019) Teillieferungen, die nach Vereinbarung erfolgen, sind immer versandkostenfrei. Bitte beachten Sie, dass kein Versand an Baustellen möglich ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
(1) Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich
auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen sowie dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BERG TECTOOL GmbH in
ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers
werden von uns nicht anerkannt, auch wenn sie als allein maßgebend
bezeichnet werden. Den Einkaufsbedingungen des Käufers wird
hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn
wir ihnen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widersprechen.
(3) Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in
Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen die
Lieferung und Leistung an den Käufer vorbehaltlos ausführen. Dies
gilt auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer.
(4) Mit der Erteilung der Aufträge betrachtet der Käufer diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen als allein verbindlich an.
(5) Abweichende Vereinbarungen, auch mit unseren Vertretern getroffene,
haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
§ 2 Preise
(1) Alle Preise verstehen sich in EURO ohne Mehrwertsteuer. Die vereinbarten
Preise gelten als Grundpreise und sind Festpreise, wenn bis
zum Tage der Lieferung keine wesentlichen Erhöhungen der Preise
für Rohstoffe oder Devisen eintreten. Als wesentliche Erhöhung ist
eine Erhöhung der Rohstoff- oder Devisenpreise um mehr als 2 %
anzusehen.
(2) Zulässige Nachberechnungen, Preisangaben und Abgaben gemäß
den Listenpreisen unserer Vorlieferanten gelten als vereinbart.
Alle Nebengebühren, öffentliche Abgaben, Frachten oder andere
Erhöhungen, durch welche die Lieferung mittelbar oder unmittelbar
betroffen und verteuert wird, sind vom Käufer zu tragen.
(3) Fehlfrachten, eventuell anfallende Kosten der Verpackung sowie
Kosten für Fracht und Verpackungsmaterial von Rücksendungen gehen
zu Lasten des Käufers.
(4) Unfreie Rücksendungen können von uns, auch im Reklamationsfall,
nicht angenommen werden.
§ 3 Angebote
(1) Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Angebote freibleibend
bis zur endgültigen Auftragsbestätigung. Wir behalten uns vor, gegebenenfalls
anstatt der im Katalog abgebildeten Artikel gleichwertige
zu liefern, es sei denn, es wurde in der Bestellung ausdrücklich anders
vorgeschrieben.
(2) An den zum Angebot gehörenden Unterlagen behalten wir uns
Eigentum und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nur zugänglich gemacht
werden, wenn wir sie zur Weitergabe bestimmt haben.
(3) Die im Katalog angegebenen Beschreibungen, Maße, Gewichte
und Abbildungen sind unverbindlich. Das Nachdrucken oder Kopieren,
auch auszugsweise, ist grundsätzlich nicht gestattet.
(4) Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Rechen-, Schreibfehler und offensichtliche,
sich aufdrängende Kalkulationsfehler sind für uns nicht verbindlich
und geben dem Käufer keinen Anspruch auf Schadenersatz.
§ 4 Lieferung / Versand
(1) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige
und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Käufers voraus.
Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Die Lieferungen erfolgen ab Werk bzw. Lager auf Rechnung und
Gefahr des Käufers.
(3) Alle von uns in Angeboten und Auftragsbestätigungen gemachten
Angaben die Lieferzeit betreffend, werden nach bestem Ermessen
gegeben, sind nur als annähernd zu betrachten und gelten in jeder
Weise für uns unverbindlich.
(4) Im Falle einer Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware behalten wir
uns vor, nicht zu liefern. In diesem Fall wird der Käufer unverzüglich
darüber informiert, nach Absprache Nachliefertermine fest gelegt
oder bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstattet.
(5) Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung,
jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrags
und der Beibringung etwa erforderlicher in- und ausländischer, behördlicher
Bescheinigungen. Sie wird nach Möglichkeit eingehalten,
jedoch berechtigen etwaige Verspätungen den Käufer nicht zum
Rücktritt vom Vertrag oder zum Anspruch auf Vergütung von Schadenersatz.
(6) Der Versand wird nach bestem Ermessen vorgenommen, und
falls bei der Bestellung keine bestimmten Weisungen gegeben sind,
ohne irgendeine Verantwortlichkeit für billigste Verfrachtung oder
gute Ankunft der Ware. Bei vereinbarter Franko-Lieferung gehen
Mehrfrachten, die durch gewünschten Expressversand oder durch
die besondere Beschaffenheit des Gutes entstehen, in jedem Fall zu
Lasten des Käufers.
(7) Für die Berechnung ist der Tag der Versandbereitschaft gültig,
ohne Rücksicht darauf, ob durch Gütersperre oder sonstige Umstände
Ablieferung, Versand oder Abholung nicht erfolgen kann.
(8) Die Gefahr, einschließlich einer Beschlagnahme, geht in jedem Fall
auf den Käufer über, sobald die Ware unser Lager verlässt oder dem
Käufer zur Verfügung gestellt wird. Für Beschädigungen oder Verlust,
welche die Ware auf dem Transport erleidet, kommen wir nicht auf,
auch wenn Franko-Lieferung vereinbart ist.
(9) Teillieferungen können vom Käufer nicht zurückgewiesen werden.
Bei Verzug ist der Käufer berechtigt uns eine angemessene Nachfrist
zu setzen. Schadenersatzansprüche aus Nichteinhaltung von Lieferfristen
sind ausgeschlossen.
(10) Zum vereinbarten Termin versandbereit gemeldete Waren müssen
sofort abgerufen werden. Andernfalls sind wir berechtigt auf Kosten
und Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen zu lagern und als
„Ab Werk“ oder „Lagergeliefert“ zu berechnen.
(11) An die Bedingungen der für den Versand in Anspruch genommenen
Verfrachtungs- und Versicherungsunternehmen ist der Käufer
gebunden. Bei Vorliegen unwesentlicher Mängel an den Liefergegenständen
sind diese gleichwohl von dem Käufer entgegen zu nehmen.
(12) Bestellungen an abweichende Lieferadressen werden von uns einer
genauen Prüfung unterzogen. Lieferungen an Adressen, die nicht
mit der Anschrift des Bestellers übereinstimmen, behalten wir uns vor.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen
unser Eigentum, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderung,
die uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen den Käufer
zustehen.
(2) Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller
im Sinne §950 BGB, ohne uns zu verpflichten – die verarbeitete
Ware gilt als Vorbehaltsware.
(3) Bei Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen Waren steht
uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes
der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen
verwendeten Waren zu.
(4) Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware,
worunter auch die Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages
fällt, werden bereits jetzt an uns abgetreten. Hiermit
nehmen wir die Abtretung an.
(5) Der Eigentumsvorbehalt hat auch dann Gültigkeit, wenn nach
erfolgtem Kontoabschluss eine Saldoanerkennung statt gefunden
hat. Das Eigentum geht erst über, wenn alle in Zahlung gegebenen
Wechsel und Schecks einschließlich der Nebenkosten beglichen sind.
(6) Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr zu veräußern. Verpfändung und Sicherheitsübertragung
sind ihm untersagt. Falls der Käufer die Ware auf Kredit weiter
liefert, ist er verpflichtet, sich ebenfalls das Eigentum vorzubehalten.
Wir haben das Recht auf Aussonderung bzw. Abtretung des Rechts
auf Gegenleistung, falls der Käufer vor erfolgter Bezahlung der gelieferten
Ware seine Zahlungen einstellt.
§ 6 Mängelrüge
(1) Für die Mängelrügen ist in Bezug auf Eigenschaft, Gewicht oder
Maß der Ware § 377 HGB maßgebend.
(2) Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der
Zeitpunkt des Verlassens des Versendungslagers.
(3) Rügen offensichtlicher Mängel sind nach Ablauf von 10 Tagen seit
Eingang der Waren am Bestimmungsort, Rügen versteckter Mängel 6
Wochen nach Empfang der Ware ausgeschlossen. An bereits weiter
verarbeiteter Ware ist eine Mängelrüge nicht möglich.
(4) Die Beweispflicht obliegt dem Käufer. Er ist verpflichtet, uns auf
Verlangen Proben der beanstandeten Ware unverzüglich zur Verfügung
zu stellen.
(5) Wir können die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der
Käufer seine Verpflichtungen nicht erfüllt. Gibt der Käufer uns keine
Gelegenheit, sich von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere
auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon uns
nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche.
(6) Bei begründeter Beanstandung übernehmen wir es, kostenlosen
Ersatz zu liefern oder Gutschrift zu erteilen.
(7) Weitere Schadenersatzansprüche, insbesondere von Dritten, lehnen
wir ab.
(8) Mit Recht beanstandete Ware ist im Zustand der Anlieferung „frei
Haus“ an uns zurück zu senden.
(9) Wegen mangelhafter Teillieferung kann der Käufer keine Rechte
bezüglich der übrigen Teilmenge herleiten.
(10) Das Recht des Käufers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu
machen, verjährt einen Monat nach schriftlicher Zurückweisung der
Mängelrüge durch uns.
(11) Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzichten wir nicht
auf den Einwand, dass die Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht
ausreichend sei. Weitere Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
Insbesondere jeder Anspruch auf Schadenersatz.
§ 7 Haftung
(1) Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den vorstehenden
Bedingungen. Alle dort nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche
auf Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind
ausgeschlossen. § 276 Absatz 2 BGB bleibt unberührt.
(2) Eine weitergehende Haftung ist, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur
des geltend gemachten Anspruchs, ausgeschlossen. Dies gilt
insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss,
wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer
Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
(3) Eine Begrenzung nach vorigem Absatz gilt auch, so weit der Käufer
an Stelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung
Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
(4) Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen
oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche
Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Höhere Gewalt
(1) Betriebsstörungen jeglicher Art, gleich ob solche durch Maschinen-,
Waren-, Rohstoff- oder Brennstoffmangel, durch Arbeitsausfall
aus irgendwelchen Gründen, ferner durch Krieg, Aus- und Einfuhrverbote,
Brand, Störungen oder Sperrung von Beförderungswegen
entstanden sind, sowie sonstige Fälle höherer Gewalt entbinden
uns von der Einhaltung etwa zugesagter Lieferfristen und von der
Verpflichtung zur vollständigen Lieferung, ohne dass in diesem Fall
der Käufer berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten. Fälle höherer
Gewalt suspendieren die Vertragsverpflichtungen beider Seiten für die
Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung.
(2) Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns die Lieferung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen, und zwar einerlei,
ob sie bei uns oder bei unseren Unterlieferanten eintreten.
§ 9 Zahlungsbedingungen
(1) Bei Erstbestellungen, nicht ausreichender Bonität oder offenen
Rechnungen behalten wir uns ausdrücklich einer Lieferung per Vorkasse
vor.
(2) Im Rahmen unserer Neukundenbelieferung pflegen wir zum Zwecke
der Bonitätsüberwachung einen Datenaustausch mit Auskunfteien.
(3) Wir stellen jedem Kunden einen persönlichen Einkaufsrahmen zur
Verfügung, dessen Grundlage auf den jeweiligen Bestellungen und
Zahlungen beruht. Ist dieser Einkaufsrahmen ausgeschöpft, so behalten
wir uns vor, die gewählte Zahlungsart auf Vorkasse abzuändern.
(4) Die allgemeine Möglichkeit zum Skontoabzug besteht nicht.
(5) Die Zahlung des Kaufpreises hat innerhalb von 30 Tagen netto
zu erfolgen, unabhängig vom Eingang der Ware und unbeschädigt
des Rechts der Mängelrüge unter Ausschuss der Aufrechnung und
Zurückbehaltung.
(6) Bei der Überschreitung des Zahlungszieles werden wir für die Zeit
vom Fälligkeitstag bis zum Tag des Zahlungseinganges Verzugszinsen
berechnen, mindestens in Höhe von 3 % über dem jeweiligen
3-Monats-EURIBOR zuzüglich Mwst., ohne dass es einer in Verzugsetzung
bedarf.
(7) Bei Lieferungen an Abnehmer, über deren Zahlungsfähigkeit wir
nicht genügend unterrichtet sind, behalten wir uns vor, Vorauszahlungen
oder hinreichende Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrag
zurück zu treten, auch wenn der Kaufabschluss in allen Teilen
in Ordnung geht. Das gleiche gilt, wenn die vorliegenden Auskünfte
uns nicht ausreichend erscheinen. Offener Kredit kann nur so lange
gewährt werden, als er uns gesichert erscheint.
(8) Schecks und bei der Bundesbank rediskontfähige oder ordnungsgemäß
versteuerte Wechsel gelten nicht als Barzahlung; die Annahme
behalten wir uns vor. Wechsel und Schecks werden mit Wertstellung
des Tages gutgeschrieben, an welchem wir endgültig über den Gegenwert
verfügen kann. Sämtliche sich hieraus ergebenden Kosten
und Auslagen gehen zu Lasten des Käufers. Außerdem übernehmen
wir keine Verbindlichkeiten für rechtzeitige Vorzeigung und Beibringung
des Protestes. Einzugsspesen, Kursverluste, usw. fallen dem
Einsender zur Last.
(9) Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit sofort
fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden
oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserer Ansicht geeignet
sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern.
(10) Wir sind berechtigt, dann noch ausstehende Lieferungen nur gegen
Vorauszahlungen auszuführen und nach angemessener Nachfrist
vom Vertrag zurück zu treten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen.
(11) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers ist für alle
denkbaren Fälle ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche
sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
(12) Wir sind berechtigt, unsere Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.
(13) Für Lieferungen und Leistungen an Käufer im Ausland gilt als
ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der Rechtsverfolgung durch
uns im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers, sowohl gerichtliche
als auch außergerichtliche, zu Lasten des Käufers gehen.
§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
(1) Der Erfüllungsort für alle Pflichten des Käufers ist Köln.
(2) Der Gerichtsstand ist nach unserer Wahl zu bestimmen. Wir sind
berechtigt, den Käufer an jedem zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.
Bei Lieferungen in das Ausland gilt der gewählte, deutsche
Gerichtsstand und damit die Anwendung des deutschen Rechts ebenfalls
als ausdrücklich vereinbart.
(3) Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Parteien ausschließlich
dem deutschen Recht.
(4) Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden,
so wird dadurch die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt.
(5) Durch diesen Vertrag werden Rechte Dritter nicht begründet.
BERG TECTOOL GmbH
Köln, 01. Januar 2008
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nachfolgend über Art und den Umfang der Verarbeitung von personenbezogenen Daten über diese
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