Der Pelletbrenner VikingBIO G3 mit einer Nennleistung von 18,4 kW bietet eine flexible Bedienung in verschiedenen Leistungsstufen. Er kann bei niedriger Leistung mit 17 kW (Teillast) und bei hoher Leistung mit 22 kW (Volllast) betrieben werden. Der Automatikmodus ermöglicht ein automatisches Umschalten je nach Wärmebedarf. Das farbige Touch-Display sorgt für eine einfache und effektive Bedienung sowie Inbetriebnahme des Brenners. Die vollautomatische Zündvorrichtung und Entaschung gewährleisten hohen Heizkomfort. Während des Verbrennvorgangs kontrolliert der Brenner kontinuierlich das Luft-/Brennstoffgemisch, was eine ökonomische und ökologische Verbrennung der Pellets garantiert. Der Brenner erfüllt die strengsten Umweltanforderungen Europas.
Technische daten
Leistung: 18,4 kW
Gewicht: ca. 15,4 kg
Pelletgröße: 6 - 8 mm
Brennstoff: nach EIN 14961:2 Kl A1
Spannung: 230 V / 50 Hz
Stromverbrauch: Standby 5 W
Leistungsaufnahme (low/high): 14/20 W
Schutzklasse: IPX 1
Emissionsklasse: 5 gem EN15270
Umgebungstemperatur: 10-30 °C
Brennkammerdruck: -15 bis 0 Pa
Schalldruck: 65 dBA
Installation
Bei Geräten mit einem Anschlusswert von 400 V ist ein Starkstromanschluss (Drei-Phasen-Wechselanschluss) notwendig.
Die Installation darf nur durch einen eingetragenen Fachhandwerksbetrieb vorgenommen werden.
Vor der Erstinstallation ist die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen.
Für Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW benötigen Sie die Zustimmung Ihres Netzbetreibers.
Bitte wenden Sie sich für die Installation an den Netzbetreiber oder an ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen.
Das Installationsunternehmen hilft Ihnen auch bei der Einholung der erforderlichen Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers.
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften vorzunehmen.
Weitere Informationen
Bei der Fachplanung von Heizungsanlagen sind im Vorfeld Absprachen mit dem bzw. Genehmigungen durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erforderlich.
Die Installation von Gasgeräten darf nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb erfolgen.