Allgemeine Beschreibung
Der COLORMARK Chalkmarker ist ideal geeignet für Markierungen, die nur für kurze Zeit sichtbar sein sollen, wie z.B. bei sportlichen Veranstaltungen, Messen oder zur Kennzeichnung von Unfallstellen. Aufgrund der speziellen Kreidebasis hält die Markierung nur wenige Tage bis Wochen und bleicht bei andauerndem Regen oder stark frequentierten Stellen schnell aus. Dank der pflanzenverträglichen Inhaltsstoffe ist das Produkt auch im Garten- und Landschaftsbau sowie auf Sport- und Golfplätzen ideal geeignet.Technische daten
- Farbe: Orange fluo
- Inhalt: 500 ml
- Marke: ColorMark
- Typ: Aerosol
- GHSSIGNAL: Gefahr
- Kennzeichnung: AT, DE, CZ, SK, IT, PL
- GHS: GHS02, GHS07
Kompatibilität und Zubehör
- Geeignet für Innen- und Außenanwendungen
- Ideal für temporäre Markierungen auf verschiedenen Oberflächen
Installation
- Vor Gebrauch Dose 3 Minuten schütteln.
Anwendung
- Die Sprühdose ist mit einem Spezialventil ausgestattet, das das Sprühen über Kopf ermöglicht.
- Besprühte Bereiche lassen sich mit Wasser und einem Pinsel leicht wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzen.
- Vor der Anwendung wird empfohlen, einen Sprühtest durchzuführen, um die Übereinstimmung des Produkts mit den Erwartungen zu überprüfen.
Weitere Informationen
- Gefahrenhinweise: H222-H229 - Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. H319 - Verursacht schwere Augenreizung. H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
- Sicherheitshinweise: P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. P211 - Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251 - Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P260 - Aerosol nicht einatmen. P410+P412 - Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C aussetzen. P501 - Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den regionalen Vorschriften.






















