Allgemeine Beschreibung
Der Kermi X2 Profil-Vmulti Universalheizkörper, Typ 22, ist ein innovativer Flachheizkörper, der mit der patentierten therm-x2 Technologie ausgestattet ist. Diese Technologie ermöglicht eine effiziente Wärmeübertragung und sorgt für eine schnellere Erwärmung des Raumes. Der Heizkörper bietet eine hohe Flexibilität bei der Installation, da er mit insgesamt sechs Anschlussmöglichkeiten ausgestattet ist, darunter drei Anschlusspositionen unten und zwei Ventilpositionen oben. Der integrierte Ventileinsatz mit voreingestellten kv-Werten spart Montagezeit und sorgt für eine einfache Installation.Technische daten
- Modell: Vmulti (Universalheizkörper)
- Typ: 22
- Heizkörper Höhe: 600 mm
- Heizkörper Länge: 500 mm
- Heizkörper Tiefe: 112 mm
- Wärmeleistung bei 75/65/20 °C (Norm): 833 Watt
- Anschlussmöglichkeiten: 6× 1/2', Innengewinde unten je 2× links (Vorlauf rechts), 2× mittig und 2× rechts (Vorlauf jeweils links)
- Farbe: weiß
- max. Betriebstemperatur: 110 °C
- max. Betriebsdruck: 10 bar (Prüfdruck 13 bar)
Kompatibilität und Zubehör
- Kompatibel mit Heizkostenerfassungsgeräten
- Montageset im Lieferumfang enthalten
Installation
Die Installation des Kermi X2 Profil-Vmulti Heizkörpers ist unkompliziert. Alle Anschlüsse sind ab Werk dicht verschlossen, was die Montage erleichtert. Der Heizkörper kann sowohl in horizontaler als auch in vertikaler Richtung befestigt werden. Für Leichtbauwände und Gipskarton ist ein spezielles Wandschienen-Set erforderlich.
Anwendung
Der Kermi X2 Profil-Vmulti Heizkörper eignet sich ideal für Neubauten und Sanierungen. Durch die hohe Energieeffizienz und die innovative x2-Technologie bietet er nicht nur eine effektive Wärmeabgabe, sondern auch einen hohen Komfort im Wohn- und Arbeitsbereich.
Weitere Informationen
- Die werkseitige kv-Voreinstellung ist für konventionelle Heizungsanlagen bei einer Druckdifferenz (Δp) von 100 mbar ausgelegt.
- Die Sickenteilung beträgt 33 1/3 mm.
- RAL-geprüft und auf Dichtheit geprüft.
- Die Bauausführung entspricht den Anforderungen der GUV.

















