Allgemeine Beschreibung
Die Zarges Plattformtreppe mit einem Neigungswinkel von 45° bietet eine mobile Zugangs- oder Arbeitsplattform, die sich ideal für länger andauernde Arbeiten eignet. Sie ermöglicht einen bequemen Aufstieg und ist mit einer großflächigen Plattform sowie einem Geländer ausgestattet, um sicheres und ergonomisches Arbeiten in der Höhe zu gewährleisten.
Die Plattformtreppe ist in verschiedenen Stufenbreiten (600 mm, 800 mm, 1000 mm) und mit unterschiedlichen Stufenbelägen (Aluminium gerieft, Stahl-Gitterrost, Stahl-Lochblech) erhältlich. Sie bietet maximale Flexibilität durch individuell anpassbare Plattformlängen und eine schnelle Einsatzbereitschaft dank der neuen ZARGES Bremssysteme.
Technische daten
- Neigung: 45°
- Senkrechte Höhen (mm) bei 45°-Neigung: 400 bis 4510
- Stufenbelag: Aluminium gerieft (R10), Stahl-Gitterrost (R12), Stahl-Lochblech (R13)
- Stufenbreite (mm): 600 mm, 800 mm, 1000 mm
- Zulässige Gesamtbelastung: 300 kg
- Plattformlänge: 200 bis 3000 mm
- Maximale Stufenbelastung: 150 kg
Kompatibilität und Zubehör
- Fahrwerk optional in elektrisch ableitfähiger Ausführung
- Individuelle Geländerkonfiguration an der Plattform, optional mit Schwenktüre oder Fallschranke
- Optionale "gelbe Stufen" in Signalgelb (RAL 1003) pulverbeschichtet
Installation
Die Montage der Plattformtreppe erfolgt schnell und einfach durch das ZARGES Verbindungssystem, das einen hohen Vormontagegrad aufweist. Handläufe und Geländer können ohne Werkzeug abgenommen werden, was die Flexibilität erhöht.
Anwendung
Die Plattformtreppe eignet sich hervorragend für den Einsatz in Bereichen, in denen häufige Arbeitsplatzwechsel und der Einsatz von Werkzeugen erforderlich sind. Sie bietet eine sichere und stabile Arbeitsumgebung in der Höhe.
Weitere Informationen
Hinweis: Entspricht DIN EN ISO 14 122. Es wird empfohlen, die Plattformtreppe gemäß dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) mit beidseitigem Handlauf und umlaufendem Geländer auszustatten. Bei Verzicht auf Handläufe oder Geländer muss der Betreiber für eine ausreichende vorschriftsmäßige Absicherung sorgen.



















