Allgemeine Beschreibung
Die Zarges Plattformtreppe ist eine mobile Zugangs- oder Arbeitsplattform, die sich durch ihre einseitige Begehbarkeit und den bequemen Aufstieg auszeichnet. Mit einer Neigung von 60° und einer Plattformlänge von 600 mm bietet sie eine sichere und ergonomische Arbeitsumgebung in der Höhe. Die Treppe ist ideal für länger andauernde Arbeiten, auch mit Werkzeug und häufigem Wechsel des Arbeitsplatzes, geeignet. Sie verfügt über einen beidseitigen Handlauf und ein umlaufendes Geländer, das aus stabilem Rundrohr (Ø 40 mm) gefertigt ist.Technische daten
- Neigung: 60°
- Senkrechte Höhen (mm) bei 60°-Neigung: 500 bis 5250
- Stufenbelag: Aluminium gerieft (R10), Stahl-Gitterrost (R12), Stahl-Lochblech (R13)
- Stufenbreite: 600 mm, 800 mm, 1000 mm
- Zulässige Gesamtbelastung: 300 kg
- Plattformlänge: 200 bis 3000 mm
- Maximale Stufenbelastung: 150 kg
- Fahrwerksbreite (mm): 1020 bis 1620
- Artikelnummern: 40255704 bis 40255760
Kompatibilität und Zubehör
- Wahlweise Stufenbreiten: 600 mm, 800 mm, 1000 mm
- Individuelle Anpassungsmöglichkeiten: Überkragende Plattform zur Überbrückung von Störkonturen
- Fahrwerk optional in elektrisch ableitfähiger Ausführung
- Individuelle Geländerkonfiguration an der Plattform, optional mit Schwenktüre oder Fallschranke
Installation
Die Lieferung erfolgt in vormontierten Baugruppen, was eine einfache Montage ermöglicht. Das ZARGES Verbindungssystem sorgt für eine schnelle und unkomplizierte Montage mit hohem Vormontagegrad.Anwendung
Die Plattformtreppe ist ideal für Arbeiten in der Höhe, insbesondere bei länger andauernden Tätigkeiten und häufigem Wechsel des Arbeitsplatzes. Sie bietet eine sichere und stabile Plattform für den Einsatz von Werkzeugen.Weitere Informationen
Hinweis: Entspricht DIN EN ISO 14 122. Es wird empfohlen, das Produkt gemäß dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) mit beidseitigem Handlauf und bei Treppen mit Plattformen oder Wartungsbühnen mit einer umlaufenden Abstutzsicherung (z.B. Geländer) auszustatten. Werden Handläufe oder Geländer nicht gewünscht, muss der Betreiber für ausreichende vorschriftsmäßige Absicherung sorgen.





















