1/4
JBM 51215 DRUCKLUFTRATSCHE 1/2
20 € Rabatt ab 300 €
mit dem Code
mit dem Code
Verkauft von The Retailer Network DE
Produktinformationen
Beschreibung
Der pneumatische Schlagschrauber JBM Modell 51215 ist ein professionelles Werkzeug, das für Arbeiten mit hohem Drehmoment entwickelt wurde, insbesondere im Bereich Mechanik und Heimwerken. Er ermöglicht ein effizientes Anziehen und Lösen von Schrauben dank seiner Leistung und Präzision.
- Farbe: Silber
- Gewicht: 1,2 kg
- Abmessungen: 28 cm Länge, 6 cm Breite und 6 cm Höhe
- Drehmoment: 68 Nm
- Energiequelle: Druckluft (90 PSI)
- Geräuschpegel: 79 dB(A)
- Ergonomischer Griff für komfortable Handhabung
- Umkehrmechanismus und Schnellspannsystem
- Geeignet für Erwachsene, Unisex
Dieses Modell ist mit einer Vielzahl von Zubehör und Stecknüssen kompatibel, was es vielseitig für verschiedene Schraub- und Lösearbeiten macht. Das ergonomische Design erleichtert die Nutzung auch in engen Bereichen über längere Zeit.
Eigenschaften
- MarkeJBM
- Gewicht1200 g
- Maximaler Durchsatz1 l/min
- Schallleistung79 dB
- Druck6.21 bar
Beratung von
So finden Sie das richtige Druckluftwerkzeug
Mit Druckluft können Werkzeuge wie Meißelhammer, Druckluftnagler oder Schlagschrauber ganz bequem betrieben werden. Die Verwendung von Sandstrahlmaschinen oder Farbsprühsystemen ist ohne Druckluft gar nicht möglich. Hier erfahren Sie alles Wichtige über Druck und Durchsatz.
Sie sind hier:
Zugehörige Kategorien
Druckluft adapter
Druckluft ausblaspistole
Druckluft reinigungspistole
Druckluft ventil
Druckluft verbinder
Druckluftleitung
Reifenfüller geeicht
Druckluft kupplung
Schlagschrauber luft
Wartungseinheit druckluft
Spiralschlauch druckluft
Druckluft werkzeug set
Druckluft winkelschleifer 125 mm
Druckluft anschluss
Einhell druckluft
Blechknabber
Ölabscheider druckluft
Druckluft wandanschluss
Wasserabscheider druckluft
Adapter schlagschrauber
JBM 11547 Handamboss
JBM 51674 Schloßerhammer 505gr
JBM 51991 Lenk-Justierer
JBM 52167 Druckluftratsche 1/2
JBM 52382 Zangenstrommesser
JBM 53640 Verstellschlüßel 8