Dieser BERNSTEIN WC-Sitz bietet nicht nur hohen Sitzkomfort, sondern auch eine LED-Beleuchtung in blauer Farbe, die ein echtes Highlight in Ihrem Bad ist. Der WC-Sitz sorgt für originelle Abwechslung in Ihrer Badgestaltung und wertet diese zugleich auf.
Ab sofort müssen Sie nachts nicht mehr das Badlicht einschalten und werden dadurch nicht wieder hellwach. Bei schwachem Umgebungslicht und Dunkelheit reagiert ein Akustiksensor auf Geräusche, die über 60 dB liegen, wie zum Beispiel Sprache oder Händeklatschen. Die LED-Lampe geht an und die Leuchtdauer beträgt 30 Sekunden, bevor die Lampe automatisch ausgeht. Zum erneuten Einschalten machen Sie wiederum ein Geräusch.
LED-Lampen bieten zudem einige Vorteile. Sie haben eine lange Lebensdauer und sind sehr sparsam im Verbrauch. Die Batterien halten entsprechend lange. LED-Lampen geben keine Hitze ab, eine Brandgefahr für den WC-Sitz besteht nicht. Sie sind außerdem wasserdicht verbaut und nicht austauschbar. Die Batterien (im Lieferumfang nicht enthalten) liegen geschützt und sicher in einem speziellen Batteriefach.
Des Weiteren bietet dieser BERNSTEIN WC-Sitz noch weitere Qualitäten:
Hochwertiges, robustes und bruchsicheres Duroplast anstelle von dünnem Kunststoff!
Take-off Mechanik - Durch einfachen Knopfdruck schnell abnehmbar zur einfachen Reinigung.
Mit Absenkmechanik - Durch leichtes Antippen senkt sich der Deckel automatisch, sanft und geräuschlos.
Farbe WC-Sitz | Weiß |
Maße | 464 x 359 x 50 mm (T x B x H) |
Material | Hochwertiges Duroplast; WC-Sitz-Befestigung aus Edelstahl |
Farbe LED-Beleuchtung | Blau |
Energieeffizienzklasse | F |
Schutzklasse | IP55 |
Mit Akustik- und Lichtsensor | |
Bruchsicher und kratzfest | |
Soft-Close-Funktion | |
Mit Take-off Mechanik | |
Befestigungsabstand 180 mm | |
Ohne Batterien |
Montageanleitung WC-Sitz U1002 mit LED-Beleuchtung
Achten Sie darauf, dass Sie Ihre alten Batterien/Akkus, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt, an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz.
Sie können Batterien und Akkus unentgeltlich hier zurückgeben:
Diese Regelung gilt auch, wenn Batterien und Akkus nicht einzeln verkauft werden, sondern bereits in Geräten verbaut sind (z. B. bei Notebooks oder Handys).
Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet. Desweiteren befindet sich unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne, die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe. Beispiele hierfür sind: (Pb) Blei, (Cd) Cadmium, (Hg) Quecksilber. Cd: enthält mehr als 0,002 Prozent Cadmium. Hg: enthält mehr als 0,0005 Prozent Quecksilber. Pb: enthält mehr als 0,004 Prozent Blei.
Elektro- und Elektronikgeräten dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Verbraucher können Ihre Elektro-Altgeräte kostenlos bei einer der kommunalen Sammelstellen abgeben.