
Gesetzliche Vorschriften für barrierefreie Toiletten im Überblick
Ratgeber verfasst am 15. Februar 2024 von:
Sylvia, Journalistin und Dekorateurin, Dresden
Alle gesetzlichen Regelungen zum Thema barrierefreie WCs für Menschen mit eingeschränkter Mobilität
Die Norm DIN 18040-1 vom Oktober 2010 „Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude“ legt in Abschnitt 5.3.3 fest, dass „je Sanitäranlage (...) mindestens eine barrierefreie Toilette vorhanden sein“ und das „Waschtische (...) soweit unterfahrbar sein“ müssen, „dass der Oberkörper bis an den vorderen Rand des Waschtisches reichen kann und die Armatur aus dieser Position bedienbar ist“. Diese Norm bestimmt, dass die barrierefreie Toilette „jeweils in die geschlechtsspezifisch getrennten Bereiche zu integrieren oder separat geschlechtsneutral auszuführen“ ist.
Diese Norm sowie der Teil 2 der DIN 18040-2 „Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen“ legen bestimmte Aspekte fest, um die Toiletten in Deutschland Menschen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich zu machen.
Hierbei handelt es sich um rechtliche Vorgaben in Bezug auf den Zugang, die Ausschilderung, die Bewegungsfreiheit, den Nutzraum, die Handhabung und Größe der Tür, des Toilettensitzes, der Stützklappgriffe, den Waschplatz sowie auf die unterschiedlichen Accessoires, wie den Toilettenpapierhalter, Seifenspender oder Spiegel.
Zugang und Ausschilderung einer barrierefreien Toilette
Die Anforderungen an Toiletten in öffentlichen Gebäuden und Wohnungen berücksichtigen die uneingeschränkte Nutzung von Menschen mit Rollstühlen und Rollatoren, die am häufigsten auf Probleme beim Toilettengang stoßen.
Grundsätzlich müssen barrierefreie Toiletten ausgewiesen sein, um von Menschen mit Rollstuhl durch Schilder in Augenhöhe oder von sehbehinderten Menschen durch Sprachmeldungen oder durch Blindenschrift von blinden Menschen erkannt werden können. Das Zwei-Sinne-Prinzip gewährleistet hierbei die barrierefreie Nutzung durch mindestens zwei der drei Sinne Sehen, Hören und Tasten.
Ansprüche an die Tür einer barrierefreien Toilette
Mehrere Anforderungen sind in Bezug auf die Türen und Durchgangsbereiche für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zu erfüllen:
Die Tür der barrierefreien Toiletten müssen sich bei Drehflügelmodellen nach Außen öffnen und dürfen nicht in Sanitärräume schlagen. Weiterhin muss die lichte Durchgangsbreite mindestens 90 cm entsprechen.
Die Türen der barrierefreien Toiletten müssen von außen entriegelt werden können und sind mit einem Drücker in Greif- und Bedienhöhe in der sitzenden Position zu versehen, die kein Drehen des Handgelenks voraussetzen. Die Türgriffe und Schließsysteme müssen ebenfalls mindestens 85 cm von der vertikalen Achse entfernt sein. Ein maximaler Abstand von 105 cm ist ebenfalls vertretbar.
„Das Öffnen und Schließen von Türen muss auch mit geringem Kraftaufwand möglich sein.“ (Auszug DIN 18040-1).
Automatische Türöffnungssysteme sollten ebenfalls in der Lage sein, Personen aller Größe sowie Blindenhunde zu erfassen. Weiterhin wird eine Schließverzögerung empfohlen, die es Menschen mit Rollstühlen ermöglicht, die barrierefreie Toilette zu befahren und zu verlassen.
Der Zugang zur Tür der barrierefreien Toilette sollte stufenlos sein. Weiterhin muss das automatische Öffnungssystem über akustische oder elektronische Signale den Nutzer über seinen Zustand informieren.
Die Türen und Zugangswege müssen sich durch die kontrastreiche Gestaltung von der restlichen Umgebung abheben.
Raumbedarf für WCs und Toiletten für Menschen mit eingeschränkter Mobilität: Was sagt das Gesetz?
In der barrierefreien Toilette ist ein gewisser Platzbedarf zum Wenden nötig. Auf dieser Fläche dürfen sich keine Hindernisse befinden. Dieser Platzbedarf gilt vor sowie hinter der Toilettentür und muss zum problemlosen Wenden 150 cm x 150 cm entsprechen.
Die barrierefreie Toilette muss beidseitig anfahrbahr sein und eine Bewegungsfläche mit einer Tiefe von mindestens 70 cm von der Beckenvorderkante bis zur Rückwand und eine Breite von mindestens 90 cm aufweisen. Zum Umsteigen sind auf beiden Seiten des WC-Beckens 90 x 70 cm Bewegungsflächen einzuplanen. Andernfalls können auch zwei barrierefreie Toiletten angeboten werden, mit einer Bewegungsfläche, einmal links und einmal rechts. Ziel ist es, Menschen mit Rollstühlen zu ermöglichen, sich problemlos auf die Toilette setzen zu können. Sollte die Bewegungsfläche nicht auf beiden Seiten des WC-Beckens möglich sein, muss die Position der Stützklappgriffe auf der Tür der barrierefreien Toilette angegeben werden.
Anforderungen an den Toilettensitz einer barrierefreien Toilette
„Barrierefreie Sanitärräume sind so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Rollstühlen und Rollatoren und von blinden und sehbehinderten Menschen zweckentsprechend genutzt werden können.“ (DIN 18040-1)
WC-Becken
Das WC-Becken muss mit Sitz in einer Höhe von 46 bis 48 cm zum Boden installiert werden.
Weiterhin ist eine Rückenstütze 55 cm hinter der WC-Beckenvorderkante zu installieren. Die Spülung und der Toilettenpapierhalter müssen ohne Veränderung der Sitzposition erreichbar sein.
Stützklappgriff
Die geraden oder geschwungenen, seitlichen Stützklappgriffe ermöglichen den Umstieg der Menschen mit Rollstuhl auf die Toilette, und müssen 15 cm über die Vorderkante des WC-Beckens hinausragen.
Der lichte Abstand zwischen den Stützklappgriffen muss zwischen 65 und 70 cm liegen.
Toilettenpapierhalter
Der Toilettenpapierhalter muss problemlos und ohne Veränderung der Sitzposition erreichbar sein. Dieser ist meist in den Stützklappgriff integriert.
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Anforderungen an Waschbecken und Accessoires in barrierefreien Toiletten
Waschbecken
Das Waschbecken muss im Sitzen sowie im Stehen verwendet werden können. Rollstühle weisen nicht immer dieselbe Höhe auf, da Waschbecken unterfahren werden, muss der Abstand zum Boden unter dem Waschbecken mindestens 55 cm entsprechen.
Der Beinfreiraum muss mindestens 90 cm entsprechen und das Waschbecken muss weiterhin eine Tiefe mindestens 45 cm aufweisen.
Armaturen
Bei der Waschbeckenarmatur kann es sich um einen Einhebelmischer oder um eine berührungslose Armatur handeln. Letztere müssen mit einem Temperaturbegrenzer ausgerüstet werden, um eine Wassertemperatur von 45 °C nicht zu überschreiten. Der Abstand zwischen Armatur und Waschbeckenvorderkante dar nicht mehr als 40 cm betragen.
Accessoires
Der Seifenspender, Händetrockner und sonstige Accessoires sind im Bereich des Waschtisches zu installieren.
Auch der Abfallbehälter muss sich im Bereich des Waschtisches befinden.
Der Spiegel darf maximal 100 cm hoch sein, wobei sich der Nutzer im Sitzen sowie im Stehen darin anblicken können muss. Er muss direkt über dem Waschbecken angebracht werden.
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Ratgeber verfasst von:
Sylvia, Journalistin und Dekorateurin, Dresden
Nach meiner Zeit bei mehreren Fernsehsendern entschied ich mich, als freischaffende Journalistin und Herausgeberin zu arbeiten. Meine Interessen und auch meine Texte gehen in die verschiedensten Richtungen: Ich liebe das Dekorieren und das Heimwerken genauso sehr wie historische oder wissenschaftliche Themen. Meine Artikel für ManoMano sind voller Tipps aus dem Bereich Deko und DIY, die ich in meinem alten Haus, das ich eigenhändig saniere, ausprobiert habe.